Fäkalentsorgung

  • Grundstückseigene Kleinkläranlagen sind mindestens einmal pro Jahr zu entleeren

    Ausnahme: Genehmigung eines verlängerten Entsorgungsintervalles auf Antrag

  • Entsorgung der abflusslosen Gruben nach Bedarf

  • Entsorgung erfolgt nach festem Tourenplan.

  • Derzeit zugelassenes Entsorgungsunternehmen:

    Remondis GmbH & Co. KG

          Hammerecke 4

          99310 Arnstadt