BeWA
Gesellschafter
Die Gesellschafter der Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser mbH Sömmerda
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Die Aufgabe einer ordentlichen und gesicherten Versorgung fällt als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge in den gemäß Artikel 28, Absatz 2 Grundgesetz und über § 2 Absatz 2 der Thüringer Kommunalordnung verfassungsrechtlich gewährleisteten Aufgabenbestand der Gemeinden und Städte.
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